In Hessen gab es laut SPON etwas Aufregung um den folgenden Satz der Immatrikulationsverordnung: Bewerber, die nicht an der Hochschule beschäftigt sind, können als Doktoranden immatrikuliert werden. Daraus wurde von der Uni Frankfurt, aber wohl anfangs auch vom Ministerium, der Umkehrschluss gezogen, dass Hochschulmitarbeiter nicht zeitgleich als Promotionsstudenten eingeschrieben sein können. Logisch nennt sich das …