In Hessen gab es laut SPON etwas Aufregung um den folgenden Satz der Immatrikulationsverordnung:
Bewerber, die nicht an der Hochschule beschäftigt sind, können als Doktoranden immatrikuliert werden.
Daraus wurde von der Uni Frankfurt, aber wohl anfangs auch vom Ministerium, der Umkehrschluss gezogen, dass Hochschulmitarbeiter nicht zeitgleich als Promotionsstudenten eingeschrieben sein können. Logisch nennt sich das (deutscher Begriff sehr willkommen) Denying the Antecedent: Aus “Wenn A -> B” wird gefolgert “Wenn nicht A -> nicht B”. Ein einfaches Beispiel: aus “wenn es regnet, ist die Straße nass” sollte man besser nicht folgern “wenn es nicht regnet, kann die Straße nicht nass sein”. Die zusätzliche Verneinung im Verordnungstext macht da keinen Unterschied.
Natürlich kann man argumentieren, dass die Sprache nicht unbedingt immer den strengen Regeln der formalen Logik folgen muss. Dann ist dieser Fall aber gerade ein schönes Beispiel, warum es zumindest in wichtigen Texten vielleicht keine schlechte Idee ist. Wenn der falsche Umkehrschluss ursprünglich gewollt war, wäre es einfacher und sinnvoller gewesen, diesen explizit im Text zu verwenden.
Als Kompromiss bietet sich natürlich an: für Naturwissenschaftler und Mathematiker gilt der Satz der formalen Logik entsprechend. In den Geisteswissenschaften gilt er, wie er nach Tagesform der zuständigen Sachbearbeiter ausgelegt wird.
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